Genehmigung Freiflächen Photovoltaikanlagen: Kriterien für die Standortbewertung in Deutschland
Bei der Bewertung von Standorten für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PVA) in Deutschland werden verschiedene Kriterien berücksichtigt, die in unterschiedliche Kategorien unterteilt sind. Diese Kategorien umfassen Ausschlusskriterien, Restriktionskriterien sowie Förderkriterien. Jede Kategorie beinhaltet spezifische Kriterien, die die Eignung einer Fläche für die Installation von Freiflächen-PVA bestimmen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Kriterienkategorien: Die Bewertung von Standorten für Freiflächen-PV-Anlagen erfolgt anhand von Ausschluss-, Restriktions- und Förderkriterien, die Umweltschutz, Flächennutzung und staatliche Fördermöglichkeiten berücksichtigen.
Länderspezifische Besonderheiten: Jedes Bundesland hat spezifische Leitfäden und Anforderungen, wie den Schutz von Landschaften, Mooren und die Förderung biodiversitätsfreundlicher Projekte.
Genehmigungsvereinfachung: Seit 2023 sind PV-Anlagen im Außenbereich entlang von Autobahnen und Schienenwegen erleichtert genehmigungsfähig, was ihre Entwicklung fördert.
Ausschlusskriterien für Freiflächenanlagen
Ausschlusskriterien sind Bedingungen, unter denen eine Fläche grundsätzlich nicht für Freiflächen-PVA geeignet ist. Diese Kriterien schützen sensible Umweltbereiche und gewährleisten, dass die Installation von PV-Anlagen keine negativen Auswirkungen auf geschützte Lebensräume oder Landschaften hat. Für bestimmte Flächen ist zudem eine Baugenehmigung erforderlich, um sicherzustellen, dass alle behördlichen Vorschriften eingehalten werden. Beispiele für Ausschlusskriterien sind:
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Natura 2000-Gebiete: Schutzgebiete gemäß der EU-Richtlinien zum Erhalt gefährdeter Lebensräume und Arten.
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Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete: Gebiete, die nach nationalen Gesetzen besonderen Schutz genießen.
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Fließgewässer und Gewässerschutzstreifen: Bereiche entlang von Flüssen und Seen, die für den Schutz des Gewässersystems unerlässlich sind.
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Überschwemmungsgebiete: Flächen, die bei Hochwasser besonders gefährdet sind und daher nicht bebaut werden dürfen.
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Wald- und Baumbestände: Wälder und größere Baumbestände sind in der Regel von der Nutzung ausgeschlossen.
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Gesetzlich geschützte Biotope und Naturdenkmale: Bereiche mit besonderer ökologischer oder kultureller Bedeutung.
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Siedlungsbereiche: Vor allem dicht besiedelte Gebiete sind für großflächige PV-Anlagen ungeeignet.
Restriktionskriterien
Restriktionskriterien sind Bedingungen, die eine Flächennutzung für Freiflächen-PVA unter bestimmten Voraussetzungen erlauben, jedoch eine detaillierte Einzelfallprüfung und einen umfassenden Genehmigungsprozess erfordern. Diese Kriterien können die Installation von PV-Anlagen einschränken oder zusätzliche Maßnahmen erfordern, um die Vereinbarkeit mit anderen Nutzungen oder Schutzvorschriften sicherzustellen.
Restriktionsflächen II: Eher nicht geeignet
Diese Flächen bedürfen einer individuellen Prüfung, da sie potenziell geeignet sind, jedoch spezifische Bedingungen erfüllen müssen. Beispiele hierfür sind:
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Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft: Flächen, die primär für die Landwirtschaft reserviert sind.
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Grünlandbewirtschaftung: Absolutes Grünland, das als Produktionsgrundlage für Futterbaubetriebe dient.
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Ökologisch hochwertige Flächen ohne Schutzstatus: Bereiche mit hoher ökologischer Bedeutung, die jedoch keinen formellen Schutzstatus haben.
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Freiflächen PV Anlagen: Bei der Genehmigung von PV-Freiflächenanlagen in NRW müssen Naturschutzkriterien erfüllt werden. Betreiber müssen mindestens drei von fünf eingeführten Kriterien einhalten, während strenge Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz ausgenommen sind, um den Naturschutz sicherzustellen.
Restriktionsflächen I: Nur bedingt geeignet
Diese Flächen sind grundsätzlich geeignet, unterliegen jedoch bestimmten Einschränkungen, so dass hier eine detaillierte Einzelfallprüfung erforderlich ist. Aufgrund des höheren (finanziellen) Aufwands für die Prüfung und Entwicklung eines Solarparks auf diesen Flächen, scheuen sich viele Projektentwickler dennoch solche Flächen zu pachten:
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Vorranggebiet Torferhaltung: Flächen, die zur Erhaltung von Torflandschaften dienen und klimafreundliche Bewirtschaftungsmethoden erfordern.
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Moore: Niedermoore und Hochmoore, die als wichtige CO₂-Speicher fungieren.
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Wertvolle Bereiche für Gast- und Brutvögel: Gebiete, die für bestimmte Vogelarten von hoher Bedeutung sind.
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Gebiete, die die Voraussetzungen für eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet erfüllen: Bereiche, die potenziell unter Landschaftsschutz fallen könnten.
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Landschaftsbildeinheiten mit hoher Bedeutung: Besonders wertvolle Landschaftsbereiche, die das Landschaftsbild prägen.
Gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB) können bestimmte Vorhaben, wie die Nutzung von Flächen längs von Autobahnen und Schienenwegen für Photovoltaikanlagen, erleichtert werden, ohne dass ein Bebauungsplan erforderlich ist.
Förderkriterien
Förderkriterien beziehen sich auf Flächen, die besonders geeignet sind und im Rahmen staatlicher Förderprogramme für die Installation von Freiflächen-PVA in Betracht gezogen werden können. Diese Flächen liegen häufig in der Nähe von bestehenden Infrastrukturen wie Autobahnen oder Bahnstrecken und bieten ein hohes Potenzial für eine effiziente Nutzung. Seit dem 1. Januar 2023 sind PV-Anlagen im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8 b) BauGB unter bestimmten Bedingungen, insbesondere entlang von Autobahnen oder Schienenwegen, durch die Außenbereichsprivilegierung privilegiert zulässig, was bedeutet, dass die Errichtung nicht mehr von einem Bebauungsplan abhängig ist.
Übersicht der Kriterien
Kategorie | Kriterium | Beschreibung |
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Ausschlusskriterien | Natura 2000-Gebiete | EU-weit geschützte Gebiete zum Erhalt gefährdeter Lebensräume und Arten. |
Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete | National geschützte Gebiete mit besonderem Schutzbedarf für Natur und Landschaft. | |
Fließgewässer und Gewässerschutzstreifen | Schutzbereiche entlang von Gewässern zum Erhalt des ökologischen Gleichgewichts. | |
Überschwemmungsgebiete | Flächen, die bei Hochwasser gefährdet sind und nicht bebaut werden dürfen. | |
Wald- und Baumbestände | Wälder und größere Baumbestände sind in der Regel für PV-Anlagen ungeeignet. | |
Gesetzlich geschützte Biotope und Naturdenkmale | Bereiche mit besonderer ökologischer oder kultureller Bedeutung, die geschützt sind. | |
Siedlungsbereiche | Dicht besiedelte Gebiete sind für großflächige PV-Anlagen ungeeignet. | |
Restriktionskriterien II | Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft | Flächen, die primär für die Landwirtschaft reserviert sind und eine Nutzung für PV-Anlagen nur unter bestimmten Bedingungen erlauben. |
Grünlandbewirtschaftung | Absolutes Grünland, das als Produktionsgrundlage für Futterbaubetriebe dient und daher besondere Nutzungsbedingungen erfordert. | |
Ökologisch hochwertige Flächen ohne Schutzstatus | Bereiche mit hoher ökologischer Bedeutung, die jedoch keinen formellen Schutzstatus haben und daher individuell geprüft werden müssen. | |
Restriktionskriterien I | Vorranggebiet Torferhaltung | Flächen zur Erhaltung von Torflandschaften, die klimafreundliche Bewirtschaftungsmethoden erfordern. |
Moore | Niedermoore und Hochmoore, die als wichtige CO₂-Speicher fungieren und besondere Schutzmaßnahmen benötigen. | |
Wertvolle Bereiche für Gast- und Brutvögel | Gebiete, die für bestimmte Vogelarten von hoher Bedeutung sind und daher eine sorgfältige Prüfung der Verträglichkeit erfordern. | |
Landschaftsbildeinheiten mit hoher Bedeutung | Besonders wertvolle Landschaftsbereiche, die das Landschaftsbild prägen und daher besonderen Schutz genießen. | |
Förderkriterien | Nähe zu bestehenden Infrastrukturen | Flächen in der Nähe von Autobahnen, Bahnstrecken oder in benachteiligten Gebieten, die ein hohes Potenzial für eine effiziente Nutzung bieten. |
Freiflächenanlage | Spezifische Anforderungen und Fördermöglichkeiten für private Photovoltaik-Freiflächenanlagen, einschließlich Planung, Genehmigung und Kosten. |
Länderspezifische Kriterien
Jedes Bundesland in Deutschland hat spezifische Anforderungen und Leitfäden für Freiflächen-Photovoltaikanlagen, die sowohl allgemeine Schutzmaßnahmen als auch regionale Besonderheiten berücksichtigen. In vielen Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich, wobei die Regelungen in den Bundesländern unterschiedlich sind. Die nachfolgenden Kriterien wurden auf Basis der verfügbaren Leitfäden und Handreichungen zusammengefasst:
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Baden-Württemberg: Fokus auf den Schutz von Naturschutzgebieten und strikte Anforderungen an die Einhaltung von Landschaftsschutzvorgaben.
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Bayern: Klare Regelungen zur Standortauswahl mit besonderem Augenmerk auf Landwirtschaftsflächen und ökologische Gestaltung.
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Brandenburg: Besondere Vorgaben für Landschaftsschutzgebiete sowie Anforderungen an Moor-PV und Agri-PV.
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Hessen: Fokus auf Naturschutzaspekte und integrierte Konzepte zur landwirtschaftlichen Nutzung.
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Mecklenburg-Vorpommern: Strenge Beurteilungskriterien im Außenbereich und für raumordnerische Bewertungen.
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Niedersachsen: Hinweise zur naturverträglichen Gestaltung und Empfehlungen aus der Perspektive der Raumordnung.
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Nordrhein-Westfalen: Leitfäden für die Bauplanung und spezielle Anforderungen an Deponieflächen.
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Rheinland-Pfalz: Konzepte zur naturfreundlichen Gestaltung und Berücksichtigung von biodiversitätsfördernden Maßnahmen.
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Sachsen: Leitlinien zur Förderung der Biodiversität in Solarprojekten.
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Thüringen: Orientierungshilfen für die nachhaltige Planung von Solarparks.
Zusammenfassung
Die Bewertung von Flächen für die Installation von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Deutschland erfolgt anhand klar definierter Kriterien, die in Ausschluss-, Restriktions- und Förderkriterien unterteilt sind. Ausschlusskriterien stellen sicher, dass sensible Umwelt- und Landschaftsbereiche geschützt bleiben. Restriktionskriterien erfordern eine individuelle Prüfung, um die Vereinbarkeit der PV-Anlagen mit bestehenden Nutzungen und Schutzvorschriften zu gewährleisten. Förderkriterien identifizieren besonders geeignete Flächen, die durch ihre Nähe zu Infrastrukturen eine effiziente Nutzung ermöglichen. Eine strukturierte Bewertung dieser Kriterien sowie die Berücksichtigung der Kosten ist entscheidend für eine nachhaltige und umweltverträgliche Entwicklung der Photovoltaik in Deutschland.